Viele Grundeigentümer wollen ihre Liegenschaften nicht verkaufen, aber dennoch genutzt sehen und davon profitieren. Genau das ermöglichen wir mit Baurecht. Bei all-in99 pachten wir Ihr Grundstück auf 99 Jahre und Sie erhalten jährlich für die Nutznießung einen Bauzins. Der Eigentümer kann über das Grundstück auch mit Baurecht verfügen und es belehnen, verkaufen, verschenken oder vererben. An der Wertsteigerung der Liegenschaft partizipiert ebenfalls der Eigentümer.
IM GESPRÄCH: GRUNDEIGENTÜMER ÜBER SEINE ERFAHRUNGEN MIT all.in99
- Bauzins in Höhe von rund 3,5 % pro Jahr (bezogen auf den Verkehrswert der Liegenschaft)
- Indexierung der Pacht
- Wertsteigerung der Liegenschaft
- 2 Jahre Bauzins als Kaution
- Wird der Bauzins nicht bezahlt, erlischt nach 2 Jahren das Baurecht und die darauf errichtete Immobilie geht in den Besitz des Eigentümers über
- Eigentümer kann Grundstück belehnen, verkaufen, verschenken oder vererben.
- Grundsätzlich unterliegt der Bauzins der freien Vereinbarung zwischen Grundeigentümer und Bauberechtigtem.
- In der Regel wird ein Bauzins vereinbart, der sich an einem gewissen Prozentsatz des Verkehrswerts der Liegenschaft orientiert.
- Bei all-in99 liegt er bei bis zu 3,5 Prozent* und errechnet sich aus [ Grundstücksgröße x Verkehrswert x Bauzins ] – wie im Beispiel rechts veranschaulicht.
- Die Zahlung des Bauzinses erfolgt entweder jährlich oder – wie auch bei all-in99 üblich – monatlich über die angeschlossene Hausverwaltung.
- Der Bauzins ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex. Er wird laufend indexiert.
- Der Verkehrswert wird in einem sogenannten Vergleichswertverfahren durch den Bauträger ermittelt, allerdings immer in Abstimmung mit den Grundeigentümern.
- Im Bedarfsfall kann der Verkehrswert auch durch einen gemeinsam bestimmten Sachverständigen ermittelt werden.
Ein Beispiel:
Bei einer Grundstücksgröße von 3.000 m2, einem Verkehrswert von € 200,-/m2 und einem Bauzins von 3,5 Prozent* verdient der Grundeigentümer in 25 Jahren € 663.269,-, nach 99 Jahren gar € 6.115.151,-! Dabei ist die Wertsteigerung des Grundstücks noch nicht berücksichtigt.
[ Bauzins kummuliert in € ]
*netto vor Steuern. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen.
... ist eben.
... ist Bauland, hat eine Flächenwidmung für mehrgeschossige Wohnbauten und ist idealerweise lastenfrei.
... hat eine Größe von mind. 1.800 m2
... befindet sich in der Nähe zu grundlegender Infrastruktur.
Aus Erfahrung wissen wir, gerade Grundeigentümer haben viele Fragen zum Thema Baurecht. Unser e-paper „Baurecht als Alternative zum Grundstücksverkauf“ liefert Ihnen die wichtigsten Informationen und ausführliche, praxisnahe Antworten:
- Was ist Baurecht? Welche Sicherheiten bietet es?
- Wie hoch ist der Bauzins? Wie wirkt sich das steuerlich aus?
- Welche rechtlichen Schritte sind erforderlich?
- Was passiert nach Ablauf des Baurechts?
- Welche Pflichten und welchen Aufwand hat man mit der Verpachtung?
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