Baurecht als Fundament
für leistbares Wohnen und
ertragsstarkes Investments
Mit der Pacht eines Grundstücks fallen die teuren Anschaffungskosten für Grund und Liegenschaften weg. Für Käufer und Investoren bedeutet das weniger Kosten und bessere Renditen.

Wir pachten Grundstücke und Liegenschaften

Das Baurecht ist ein elementarer Bestandteil aller wert.bau-Produkte. Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu errichten oder zu sanieren und zu bewirtschaften. Durch das Pachten des Grundes oder einer Liegenschaft fallen teure Anschaffungskosten für Grund und Boden weg. Dadurch reduziert sich der Kaufpreis für Investoren deutlich. Auch die Mieten bleiben leistbar und sorgen für attraktiven Wohnraum für Jung und Alt. Grund- und Liegenschaftseigentümer profitieren, indem sie für die Nutzung einen jährlichen Bauzins erhalten, ohne das Grundstück oder die sanierungsbedürftige Liegenschaft zu verkaufen. Das Baurecht kann in der Vertragszeit vererbt und veräußert werden.

Vorteile für...

Arbeitsfreies Zusatzeinkommen
Der Grundeigentümer erzielt mit dem Bauzins ein arbeitsfreies Zusatzeinkommen in Höhe von 3 bis 3,5 % pro Jahr und er profitiert durch die Indexierung der Pacht von steigenden Einnahmen. Außerdem erhält der Eigentümer zu Beginn der Vertragslaufzeit 2 Jahre Bauzins als Kaution. Trotzdem kann er über das Grundstück verfügen und es belehnen, verkaufen, verschenken oder vererben. An der Wertsteigerung der Liegenschaft partizipiert ebenfalls der Eigentümer.

20 bis 25 % geringere Gesamtkosten – günstiger Kaufpreis – bessere Rendite
Steigende Grundstückspreise und zusätzlich belastende Zwischenfinanzierungen und Spesen erhöhen seit Jahren die Gesamtkosten bei Wohnbauten. Da wir den Grund nicht kaufen, sondern pachten, sind unsere all-in99 Projekte – je nach Lage – zwischen 20 bis 25 % günstiger als klassische Bauvorhaben. Den Bauzins können Investoren steuerlich geltend machen. Außerdem kann das grundbücherlich eingetragene Baurecht während der Vertragszeit gemeinsam mit der Immobilie bzw. der Eigentumswohnung vererbt und veräußert werden.
Die geringeren Errichtungskosten dank Baurecht reduzieren – unabhängig vom Verkehrswert der Liegenschaft – auch den Preis für Investoren. Konkret am Beispiel einer 50 Quadratmeter großen Wohnung berechnet, sind das mindestens 20.000 Euro weniger. Gleichzeitig kann der Investor von einer langfristigen Vollvermietung seiner Vorsorgewohnung ausgehen, da auch die Mieten im Marktvergleich attraktiver sind: So können die Wohnungen sogar mit einer Einbauküche und voll ausgestatteten Sanitäranlagen monatlich um rund 2 Euro pro Quadratmeter günstiger vermietet werden als im frei finanzierten Wohnungsmarkt.

Leistbares Wohnen mit all-inclusive Ausstattung

Das all.in99 Konzept bietet dank seiner Bausteine Wohnungen, die hochwertig ausgestattet sind und zugleich leistbar bleiben. Diese können inklusive einer modernen Einbauküche, Vorraum und voll ausgestatteter Sanitäranlagen monatlich um rund 2 Euro pro Quadratmeter günstiger vermietet werden als im frei finanzierten Wohnungsmarkt.

Attraktiven Wohnraum für Jung und Alt

Vom leistbaren Wohnen profitieren letztlich auch die Kommunen, die ihren Standort mit attraktivem Wohnraum für Jung und Alt nachhaltig lebenswert machen. Das clever.estate-Konzept leistet zudem einen Beitrag zur Revitalisierung und Sanierung von innerstädtischen Liegenschaften.

So funktioniert Baurecht
all.in99-Erklärvideo
Baurecht: Die wichtigsten
Fragen und Antworten
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Aus Erfahrung wissen wir, dass gerade Grundeigentümer viele Fragen zum Thema Baurecht haben. Unser E-Paper „Baurecht als Alternative zum Grundstücksverkauf“ liefert Ihnen die wichtigsten Informationen und ausführliche, praxisnahe Antworten:

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ALS GRUND- UND LIEGENSCHAFTSEIGENTÜMER PROFITIEREN SIE DREIFACH

  • Bauzins in Höhe von rund 3,5 % pro Jahr (bezogen auf den Verkehrswert der Liegenschaft)
  • Indexierung der Pacht
  • Wertsteigerung der Liegenschaft
  • 2 Jahre Bauzins als Kaution
  • Wird der Bauzins nicht bezahlt, erlischt nach 2 Jahren das Baurecht und die darauf errichtete Immobilie geht in den Besitz des Eigentümers über
  • Eigentümer kann Grundstück belehnen, verkaufen, verschenken oder vererben.

Viele Grundeigentümer wollen ihre Liegenschaften nicht verkaufen, aber dennoch genutzt sehen und davon profitieren. Genau das ermöglichen wir mit dem Baurecht. Wir pachten Ihr Grundstück oder Ihre sanierungsbedürftige Liegenschaft und Sie erhalten jährlich für die Nutznießung einen Bauzins. Der Eigentümer kann über das Grundstück verfügen und es belehnen, verkaufen, verschenken oder vererben. An der Wertsteigerung der Liegenschaft partizipiert ebenfalls der Eigentümer.

DAS SAGT EIN ZUFRIEDENER GRUNDEIGENTÜMER
Interview mit Harald Marschner (Perg)

Was kann man mit Baurecht verdienen?

Wie wird der Verkehrswert des Grundstücks ermittelt?

VERPACHTEN AUF BAURECHT RECHNET SICH

Ein Beispiel:
Bei einer Grundstücksgröße von 3.000 m2, einem Verkehrswert von € 200,-/m2 und einem Bauzins von 3,5 Prozent* verdient der Grundeigentümer in 25 Jahren € 663.269,-, nach 99 Jahren gar € 6.115.151,-! Dabei ist die Wertsteigerung des Grundstücks noch nicht berücksichtigt.

[ Bauzins kummuliert in € ]

*netto vor Steuern. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen.

Bauzinsrechner
So viel können Sie mit Ihrem Grundstück verdienen
Mit dem Bauzinsrechner können Sie auf einen Klick den möglichen jährlichen Bauzins und dessen jährliche Entwicklung für Ihr Grundstück berechnen. Dazu einfach die Grundstücksfläche und den geschätzten Verkehrswert (Grundkosten) eintragen. Sie bekommen per Mail dann Ihre individuelle Berechnung zugesendet.

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Rechtliche grundlagen
Expertentalk mit Rechtsanwalt Mag. Michael Scheed

Baurechtsgesetz

Rechtliche Grundlage bildet das Baurechtsgesetz (BauRG). Das ist ein Bundesgesetz, das bereits seit 1912 in Kraft ist. Das Baurecht wird nach Vertragsschluss zwischen Eigentümer und Pächter im Grundbuch eingetragen. Die Immobilie, die auf einem Baurechtsgrundstück errichtet wird, ist Eigentum des Pächters. Bei Vertragsende geht das Gebäude einer Entschädigung ins Eigentum des Grundeigentümer über.

Steuerliche Aspekte
Expertentalk mit Steuerberater Mag. Mario Adam

verPachten statt verkaufen!

Gerne informieren wir Sie über das Baurecht und Ihre Möglichkeiten als Grundeigentümer.

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