Wir pachten Grundstücke und Liegenschaften
Das Baurecht ist ein elementarer Bestandteil aller wert.bau-Produkte. Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu errichten oder zu sanieren und zu bewirtschaften. Durch das Pachten des Grundes oder einer Liegenschaft fallen teure Anschaffungskosten für Grund und Boden weg. Dadurch reduziert sich der Kaufpreis für Investoren deutlich. Auch die Mieten bleiben leistbar und sorgen für attraktiven Wohnraum für Jung und Alt. Grund- und Liegenschaftseigentümer profitieren, indem sie für die Nutzung einen jährlichen Bauzins erhalten, ohne das Grundstück oder die sanierungsbedürftige Liegenschaft zu verkaufen. Das Baurecht kann in der Vertragszeit vererbt und veräußert werden.
Arbeitsfreies Zusatzeinkommen
Der Grundeigentümer erzielt mit dem Bauzins ein arbeitsfreies Zusatzeinkommen in Höhe von 3 bis 3,5 % pro Jahr und er profitiert durch die Indexierung der Pacht von steigenden Einnahmen. Außerdem erhält der Eigentümer zu Beginn der Vertragslaufzeit 2 Jahre Bauzins als Kaution. Trotzdem kann er über das Grundstück verfügen und es belehnen, verkaufen, verschenken oder vererben. An der Wertsteigerung der Liegenschaft partizipiert ebenfalls der Eigentümer.
Leistbares Wohnen mit all-inclusive Ausstattung
Das all.in99 Konzept bietet dank seiner Bausteine Wohnungen, die hochwertig ausgestattet sind und zugleich leistbar bleiben. Diese können inklusive einer modernen Einbauküche, Vorraum und voll ausgestatteter Sanitäranlagen monatlich um rund 2 Euro pro Quadratmeter günstiger vermietet werden als im frei finanzierten Wohnungsmarkt.
Attraktiven Wohnraum für Jung und Alt
Vom leistbaren Wohnen profitieren letztlich auch die Kommunen, die ihren Standort mit attraktivem Wohnraum für Jung und Alt nachhaltig lebenswert machen. Das clever.estate-Konzept leistet zudem einen Beitrag zur Revitalisierung und Sanierung von innerstädtischen Liegenschaften.
- Was können Grundeigentümer mit Baurecht verdienen?
- Welche Rechte bleiben dem Grundeigentümer?
- Wer bezahlt den Bauzins?
- Welche Sicherheiten gibt es?
- Welche Pflichten hat der Grundeigentümer?
- Welche rechtlichen Schritte sind erforderlich? Wer trägt die Kosten dafür?
- Was passiert nach Ablauf des Baurechts?
Fragen und Antworten
Aus Erfahrung wissen wir, dass gerade Grundeigentümer viele Fragen zum Thema Baurecht haben. Unser E-Paper „Baurecht als Alternative zum Grundstücksverkauf“ liefert Ihnen die wichtigsten Informationen und ausführliche, praxisnahe Antworten:
- Was ist Baurecht? Welche Sicherheiten bietet es?
- Wie hoch ist der Bauzins? Wie wirkt sich das steuerlich aus?
- Welche rechtlichen Schritte sind erforderlich?
- Was passiert nach Ablauf des Baurechts?
- Welche Pflichten und welchen Aufwand hat man mit der Verpachtung?
Füllen Sie das Kontaktformular aus, um unser E-Paper “Baurecht” als kostenlose PDF-Version und Online-Broschüre zu erhalten.
ALS GRUND- UND LIEGENSCHAFTSEIGENTÜMER PROFITIEREN SIE DREIFACH
- Bauzins in Höhe von rund 3,5 % pro Jahr (bezogen auf den Verkehrswert der Liegenschaft)
- Indexierung der Pacht
- Wertsteigerung der Liegenschaft
- 2 Jahre Bauzins als Kaution
- Wird der Bauzins nicht bezahlt, erlischt nach 2 Jahren das Baurecht und die darauf errichtete Immobilie geht in den Besitz des Eigentümers über
- Eigentümer kann Grundstück belehnen, verkaufen, verschenken oder vererben.
Viele Grundeigentümer wollen ihre Liegenschaften nicht verkaufen, aber dennoch genutzt sehen und davon profitieren. Genau das ermöglichen wir mit dem Baurecht. Wir pachten Ihr Grundstück oder Ihre sanierungsbedürftige Liegenschaft und Sie erhalten jährlich für die Nutznießung einen Bauzins. Der Eigentümer kann über das Grundstück verfügen und es belehnen, verkaufen, verschenken oder vererben. An der Wertsteigerung der Liegenschaft partizipiert ebenfalls der Eigentümer.
- Warum er sich für das Verpachten seines Grundstückes entschieden hat?
- Welche Rolle für ihn das all.in99 Gesamtkonzept spielte?
- Ob die Dauer des Baurechts mit 99 Jahren seine Entscheidung beeinflusst hat?
- Welche Sicherheiten Baurecht bietet?
Was kann man mit Baurecht verdienen?
- Grundsätzlich unterliegt der Bauzins der freien Vereinbarung zwischen Grundeigentümer und Bauberechtigtem.
- In der Regel wird ein Bauzins vereinbart, der sich an einem gewissen Prozentsatz des Verkehrswerts der Liegenschaft orientiert.
- Bei all.in99 liegt er bei bis zu 3,5 Prozent* und errechnet sich aus [ Grundstücksgröße x Verkehrswert x Bauzins ] – wie im Beispiel rechts veranschaulicht.
- Die Zahlung des Bauzinses erfolgt entweder jährlich oder – wie auch bei all.in99 üblich – monatlich über die angeschlossene Hausverwaltung.
- Der Bauzins ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex. Er wird laufend indexiert.
Wie wird der Verkehrswert des Grundstücks ermittelt?
- Der Verkehrswert wird in einem sogenannten Vergleichswertverfahren durch den Bauträger ermittelt, allerdings immer in Abstimmung mit den Grundeigentümern.
- Im Bedarfsfall kann der Verkehrswert auch durch einen gemeinsam bestimmten Sachverständigen ermittelt werden.
Ein Beispiel:
Bei einer Grundstücksgröße von 3.000 m2, einem Verkehrswert von € 200,-/m2 und einem Bauzins von 3,5 Prozent* verdient der Grundeigentümer in 25 Jahren € 663.269,-, nach 99 Jahren gar € 6.115.151,-! Dabei ist die Wertsteigerung des Grundstücks noch nicht berücksichtigt.
[ Bauzins kummuliert in € ]
*netto vor Steuern. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen.
- Was ist Baurecht?
- Was sind die Vorteile für Grundeigentümer?
- Wie wird der Bauzins berechnet?
- Welche Rechte hat der Baubeteiligte?
- Welche Vor- und Nachteile hat der Käufer vom Baurecht?
- Darf der Grundeigentümer das Baurecht kündigen?
- Was bedeutet "Baurechtswohnungseigentum"?
- Was passiert, wenn das Baurecht ausläuft?
Rechtliche Grundlage bildet das Baurechtsgesetz (BauRG). Das ist ein Bundesgesetz, das bereits seit 1912 in Kraft ist. Das Baurecht wird nach Vertragsschluss zwischen Eigentümer und Pächter im Grundbuch eingetragen. Die Immobilie, die auf einem Baurechtsgrundstück errichtet wird, ist Eigentum des Pächters. Bei Vertragsende geht das Gebäude einer Entschädigung ins Eigentum des Grundeigentümer über.
- Wie wirkt sich der Verkauf eines Grundstückes steuerlich aus?
- Wie wirkt sich die Verpachtung eines Grundstückes steuerlich aus?
- Welche Absicherungen hat der Verpächter?
- Welche Möglichkeiten hat der Grundeigentümer trotzt der Verpachtung?
- Kann man die Umsatzsteuer als Käufer einer Vorsorgewohnung zurückholen?
- Was ist abschreibbar?
- Fazit des Experten